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OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - I-20 U 107/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 73/00
Austausch von wiederverwendbaren Behältern eines Konkurrenten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Das Landgericht hat die Klage unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 31. Oktober 2000 in der Sache SodaStream u.a. ./. B & K (20 U 73/00) abgewiesen.Wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten, in WRP 2001, 288 - Wiederverwertbare Gaszylinder - abgedruckten Urteil ausgeführt hat, stellen die Entfernung der Kennzeichen "SODASTREAM" auf den Zylindern (und eventuell auf den Ventilköpfen) sowie der Besitz und Vertrieb derartig behandelter Gaszylinder keine Benutzung der Marke "SODASTREAM" im Sinne des § 14 Abs. 2, 3 MarkenG dar.
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Von daher ist nicht zu erkennen, wieso das Tauschsystem der Klägerinnen, die ihre Gaszylinder anfangs für sie selbst kostendeckend in den Verkehr gegeben haben, ein schützenswertes Element des Leistungswettbewerbs (vgl. BVerfG NJW 2001, 3403 - Therapeutische Äquivalenz) sein sollte. - BGH, 23.11.2000 - I ZR 195/98
Vergleichende Werbung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Dem trägt auch die Rechtsprechung in zunehmendem Maße Rechnung und sieht bestimmte Werbemaßnahmen im Zubehörgeschäft Dritter nicht - mehr - als sittenwidrig an (s. EuGH WRP 2001, 1432 - Toshiba; BGH GRUR 2001, 350 - OP-Lampen; anders noch BGH GRUR 1996, 781 - Verbrauchsmaterialien).
- BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70
Teerspritzmaschinen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Die Sachlage ist mit derjenigen, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1972, 558 - Teerspritzmaschinen) zugrunde lag, nicht vergleichbar. - OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00
Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Aus diesem Grunde stellt es eine Markenverletzung dar, wenn die Beklagten in mit "SODASTREAM" gekennzeichneten Flaschen eigenes Gas einfüllen und die so befüllten Flaschen vertreiben (vgl. das zwischen der Klägerin zu 1. und den Beklagten ergangene Senatsurteil 20 U 139/00); die Gasflaschen als solche sind weitgehend standardisiert und austauschbar und für die Kunden lediglich als Behältnisse von Interesse. - BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94
Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Dem trägt auch die Rechtsprechung in zunehmendem Maße Rechnung und sieht bestimmte Werbemaßnahmen im Zubehörgeschäft Dritter nicht - mehr - als sittenwidrig an (s. EuGH WRP 2001, 1432 - Toshiba; BGH GRUR 2001, 350 - OP-Lampen; anders noch BGH GRUR 1996, 781 - Verbrauchsmaterialien). - EuGH, 25.10.2001 - C-112/99
Toshiba Europe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 20 U 107/01
Dem trägt auch die Rechtsprechung in zunehmendem Maße Rechnung und sieht bestimmte Werbemaßnahmen im Zubehörgeschäft Dritter nicht - mehr - als sittenwidrig an (s. EuGH WRP 2001, 1432 - Toshiba; BGH GRUR 2001, 350 - OP-Lampen; anders noch BGH GRUR 1996, 781 - Verbrauchsmaterialien).